
Gemeinsames Leitbild
Der Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverbände
Grafschaft Diepholz und Syke-Hoya
„Jesus Christus spricht:
Lasst die Kinder zu mir kommen und hindert sie nicht daran, denn für Menschen wie sie steht Gottes Reich offen. Und er umarmte sie und legte die Hände auf sie und segnete sie (Markus 10, 14ff).“
In der biblischen Erzählung von der Kindersegnung eröffnet Jesus den Erwachsenen einen Perspektivwechsel in ihrem Blick auf die Welt: Statt die Welt nur mit eigenen Augen zu betrachten, fordert er sie auf, den Blick der Kinder auf die Welt wahr und ernst zu nehmen. Erwachsene und Kinder lernen voneinander und erweitern dadurch ihre Lebensperspektive. Als evangelisch-lutherische Kindertagesstättenverbände folgen wir dem Auftrag, den Jesus Christus uns in seiner Nachfolge gegeben hat. Wir sind Träger von Kindertagesstätten, in denen die Lebenswelt der Kinder ernstgenommen und geschützt wird.
Zu den Aufgaben der Einrichtungen gehören die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Wir nehmen diese Aufgabe als evangelische Träger auch in Verbundenheit mit der christlichen Tradition wahr. Das Christentum hat sich bereits seit den Anfängen der Bildungsarbeit gewidmet. Ein großer Anteil des kulturellen Erbes und der in der Gesellschaft verankerten Normen fußen auf christlichen Werten. Es ist daher unser besonderer Bildungsauftrag, diese Traditionen weiter zu vermitteln.
Jedes Kind hat ein Recht auf Religion.
Wir sehen es als elementar an, dass Kinder verlässliche Ansprechpartner und -partnerinnen für ihre religiösen Fragen haben, um die Sprache des Glaubens kennenzulernen und ihre eigene religiöse Haltung zu finden. Als evangelische Einrichtung ist es eines unserer wesentlichen Ziele, dass die Kinder in unseren Kindertagesstätten in den Mitarbeitenden solche Ansprechpartner und -partnerinnen finden. In unseren Einrichtungen sind Kinder anderer Religionen oder Kinder aus konfessionslosen Familien herzlich willkommen. Wir begegnen ihnen mit Achtung und Respekt. Wir verstehen unsere Arbeit auch als einen Beitrag zum interreligiösen Dialog, den wir in einer multikulturellen und zunehmend säkularisierten Gesellschaft für unerlässlich halten und als einen Beitrag zum Bildungsauftrag sehen.
Das bedeutet konkret:
Religionspädagogik
Jedes Kind und jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll. Das gilt unabhängig von Begabungen, Geschlecht, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit. Biblische Grundlage für dieses Selbstverständnis sind Jesu Worte aus dem Lukasevangelium:
»Liebe deinen Nächsten wie dich selbst« (Lukas 10,27).
Auf dieser Grundlage gestalten unsere Kindertagesstätten die Vermittlung christlicher Werte und Inhalte. Das Zusammenleben in der Kindertagesstätte wird vom christlichen Glauben und von Ritualen geprägt. Diese Erfahrungen sollen Kinder ermutigen, Vertrauen in sich selbst, zu anderen Menschen und zu Gott zu entwickeln.
Die religionspädagogische Umsetzung geschieht im Alltag der Kindertagesstätten durch das Erzählen biblischer Geschichten, das gemeinsame Beten sowie das Feiern von Gottesdiensten und Festen im Kirchenjahr. Gemeinsam mit den Kindern suchen wir nach Antworten auf ihre existenziellen und religiösen Fragen. Wir unterstützen die Kinder bei der Bewältigung von schwierigen Situationen und bei der Gestaltung von Übergängen.
Inklusion
Inklusion heißt für uns, die Entwicklungsbedürfnisse, Interessen und Lebensbereiche jedes Kindes zu respektieren und die Stärken des Kindes zu erkennen und zu erweitern. Insofern ist der Leitgedanke der inklusiven Bildung, das gemeinsame Lernen von Anfang an, ein verpflichtender Grundgedanke der Einrichtungen der Kindertagesstättenverbände.
Kinder mit Beeinträchtigungen sollen so selbstverständlich wie Kinder ohne Beeinträchtigungen in die Einrichtungen aufgenommen und in ihren Fähigkeiten unterstützt werden. Dabei sind individuell zusätzliche pädagogische oder begleitende Hilfen zu organisieren.
Familien
Die Zusammenarbeit mit den Familien bildet eine wichtige Grundlage für die Begleitung der Kinder. Die Verbände verstehen sich mit ihren Kindertagesstätten als Ansprechpartner für die Familien mit ihren Freuden und Sorgen. Wir bieten Unterstützung in Erziehungsfragen und weiteren Belangen der Kinder. Die Mitarbeitenden der Kindertagesstätten ermutigen Eltern, ihre Kompetenzen und Ressourcen mit einzubringen.
Darüber hinaus werden die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung durch Kooperation mit anderen Institutionen im Sozialraum unterstützt (wie z. B. Schulen, Beratungsdienste, Fachdienste).
Vor Ort: Kirchengemeinde – Kindertagesstätte
Wesentliche Aspekte der Arbeit der Kindertagesstättenverbände konkretisieren sich in der Zusammenarbeit der Kirchengemeinden mit der Kindertagesstätte vor Ort. Die Kirchengemeinden bieten einen Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder und Eltern und ermöglichen generationsübergreifende Begegnungen. Die Kindertagesstätten verstehen wir als einen wesentlichen Teil des Gemeindelebens.
Die beiden Kindertagesstättenverbände unterstützen und fördern die Begegnungen vor Ort. Dazu gehören gemeinsame Veranstaltungen von Kirchengemeinde und Kindertagesstätte (z.B. Gottesdienste, Feiern oder Bildungsveranstaltungen) sowie regelmäßige Besuche der Pastorinnen und Pastoren in den Einrichtungen. Diese stehen auch für die Eltern als Ansprechpartner und -partnerinnen zur Verfügung.
2. Personalverantwortung
Die Personalverantwortung wird grundsätzlich durch die Pädagogische Leitung und die Betriebswirtschaftliche Geschäftsführung wahrgenommen. Die genaue Aufgabenverteilung ergibt sich aus einem Aufgabenverteilungsplan. Die Pädagogische Leitung hat die Dienstaufsicht für die Leitungen der Kindertagesstätten und trägt die Verantwortung für die konzeptionelle und qualitative Weiterentwicklung der Einrichtungen. Weiterhin unterstützt sie die Mitarbeitenden, ihre fachlichen Kompetenzen durch gezielte Fort- und Weiterbildungen zu erweitern und zu stärken.
Die besondere Qualifizierung und Professionalisierung der Kindertagesstättenleitungen wird durch ausgewählte Langzeitfortbildungen, u.a. in den Bereichen Inklusion, Krippenberatung, Kinderschutzfachkraft und Religionspädagogik, gefördert.
3. Qualitätsentwicklung
Beide Kindertagesstättenverbände legen im Interesse von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden Wert auf eine hohe Qualität ihrer Kindertagesstätten. Träger, Leitungen und Mitarbeitende haben Qualitätsstandards gemeinsam entwickelt. Strukturen und Prozesse der Arbeit sind geregelt, beziehen sich aufeinander und werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Mit der Einführung des Qualitätsmanagementsystems QMSK®, das sich am Bundesrahmenhandbuch der »Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V.« (BETA) auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 orientiert, werden Standards, Konzeption, Arbeitsvorbereitung und Durchführung regelmäßig auf ihre Qualität und Wirksamkeit überprüft. Beide Verbände streben für ihre Kindertageseinrichtungen die Verleihung des »Evangelischen Gütesiegels BETA« an.
4. Organisation und Finanzierung der Verbände
Die Ev.-luth. Kindertagesstättenverbände Grafschaft Diepholz und Syke-Hoya bestehen seit dem 01. Januar 2012 als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu diesem Zeitpunkt haben sie die Trägerschaft von insgesamt 17 Kindertagesstätten übernommen. Aktuell ist der Kindertagesstättenverband Grafschaft Diepholz Träger von 13 Kindertagesstätten mit ca. 165 Mitarbeitenden und der Kindertagesstättenverband Syke-Hoya Träger von sieben Einrichtungen mit ca. 60 Mitarbeitenden.
Die Trägerstruktur fördert die Sicherung der Qualität der Kindertagesstättenarbeit, die Verschlankung der Strukturen und Abläufe sowie die Sicherung der Arbeitsplätze. Damit verbunden ist die Einrichtung der weisungsberechtigten Stellen einer Pädagogischen Leitung und einer Betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung, die den Kindertagestätten qualifizierte Ansprechpartner sind. Sitz der beiden Verbände und der Geschäftsführung ist das Kirchenamt in Sulingen.
Die Organigramme der beiden Verbände sind diesem Leitbild beigefügt
Die Kindertagesstätten werden zu einem großen Teil durch Zuschüsse der Kommunen finanziert. Darüber hinaus werden auch Zuschüsse und Erlöse von Landkreisen, vom Land und über Elternbeiträge erzielt. Die Verbände bringen zur Mitfinanzierung der Kindertagesstätten Eigenanteile ein.
5. Vernetzung und Kooperation
Kommunen
Ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis mit den Kommunen ist Grundvoraussetzung des Betriebes der Kindertagesstätten. Die Zusammenarbeit vollzieht sich dabei auf der Grundlage des für jede Kindertagesstätte abgeschlossenen Betriebsführungsvertrages.
Mit den Kommunen finden neben anlassbezogenen Besprechungen in der Regel jährlich gemeinsame Sitzungen der Kuratorien bzw. Beiräte statt. An diesen Treffen nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Trägers, der Kommunen, der Eltern und die Kindertagesstättenleitungen teil. Inhalt der Gespräche sind in der Regel die aktuellen Entwicklungen und die Wirtschaftsplanung des kommenden Jahres. Mit der Trägerstruktur ist unter anderem das Ziel verbunden, die Zusammenarbeit mit den kommunalen Partnern insofern zu stärken, dass den Kommunen ein einheitlicher und entscheidungsbefugter Verhandlungspartner gegenüber steht.
Zusammenarbeit zwischen den Kindertagesstättenverbänden
Der Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Grafschaft Diepholz und der Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Syke-Hoya sind organisatorisch und wirtschaftlich nicht verbunden. Die Arbeit in den Verbänden wird gegenseitig respektiert und wahrgenommen.
Die Vorsitzenden der Verbandsvorstände pflegen einen bedarfsorientierten Erfahrungs- und Informationsaustausch und garantieren den Kommunikationsfluss in die Verbandsvorstände. Projektbezogene Veranstaltungen in Form von Klausurtagen der Verbandsvorstände werden angestrebt. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich Mitarbeiterveranstaltungen und -fortbildungen ist ausdrücklich erwünscht.
Die beiden Kindertagesstättenverbände sind durch die gemeinsame Betriebswirtschaftliche Geschäftsführung und die gemeinsame Pädagogische Leitung verbunden. Beide arbeiten eng mit den Verbandsvorsitzenden zusammen.
Diakonische Werke der Kirchenkreise
Die Kindertagesstätten arbeiten bedarfsorientiert eng mit den beiden Diakonischen Werken der Evangelisch-lutherischen Kirchenkreise zusammen und nutzen die beratende Unterstützung in Einzelfällen.
Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V.
Die Kindertagesstättenverbände sind Mitglied im Spitzenverband des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. In unterschiedlichen Angeboten, wie der Landeskirchlichen Kindertagesstättenkonferenz und der Regionalen Planungskonferenz, findet ein fachlicher Austausch statt. Die Fortbildungsangebote des Diakonischen Werkes werden genutzt.
6. Bedeutung des Leitbilds
Das vorliegende gemeinsame Leitbild der Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverbände wurde durch Mitglieder der beiden Verbandsvorstände, die Pädagogische Leitung, die Betriebswirtschaftliche Geschäftsführung und die Sprengelfachberatung entwickelt und durch die Vorstände verabschiedet. Es stellt die Orientierung und die verbindliche Grundlage für das Handeln und Vollziehen von Entscheidungsprozessen innerhalb der beiden Verbände dar.
Davon ausgehend ist das gemeinsame Leitbild zugleich verpflichtender Wegweiser für
die konkreten Handlungs- und Arbeitsfelder der Kindertagesstätten.
Die im Leitbild aufgenommenen Grundsätze sind als dynamische Sätze zu verstehen, die regelmäßig der Selbstüberprüfung durch die beiden Verbandsvorstände unterliegen.